Grüner Antrag zur Windkraft und Stellungnahme 25. Januar 2024 1. Auf der Gemeinderatssitzung am 24.01.24 haben die Grünen haben zusammen mit der UL einen überfraktionellen Antrag eingebracht, um die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft in FFH Gebieten zur begrenzen. Der Antrag wurde leider knapp mit 10 zu 11 Stimmen abgelehnt. Download unseres Antrags. 2. Die Grünen haben außerdem folgende Stellungnahme zum Thema Windenergie in Weissach+Flacht veröffentlicht: Gemeinderatssitzung 24.01.2024 Stellungnahme der Gemeinde an die Regionalversammlung zum Thema Windkraft in Weissach Suchraumkulisse und Potentialflächen Dem vorliegenden Beschlussantrag, die Stellungnahme in der Anlage 1 dem Verband Region Stuttgart zu übermitteln stimmen wir nicht zu, da wir diese inhaltlich nicht mittragen können. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz vom 01.02.2023 von Baden- Württemberg gibt klare Vorgaben zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgas – nämlich Klimaneutralität 2040. Dem müssen wir uns stellen. Der zügige Ausbau Erneuerbarer Energien ist uns, insbesondere auch in unserer Gemeinde sehr wichtig. Dazu zählen auch Windkraftanlagen. Unsere Fraktion befürwortet ausdrücklich auch den Bau von Windkraftanlagen in unserer Kommune. Wir müssen unseren Beitrag hierzu leisten. Dies möchte ich vorab nochmals in aller Deutlichkeit sagen! Wir stehen für maximalen, aber naturverträglichen Ausbau von Windkraft auf unserer Gemarkung. Auf allen geeigneten Flächen mit entsprechender Windhöffigkeit müssen moderne Windkraftanlagen errichtet werden. Die große Herausforderung dabei ist, dass Klimaschutz und Naturschutz vereinbar sind. Deshalb sind wir der Meinung, dass nicht alle Windkraftanlagen ausschließlich im Wald gebaut werden dürfen, wie es aktuell, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebiete vorgesehen ist. Deshalb fordern wir weiter unbedingt, auch Nicht-Waldflächen, insbesondere Waldrandgebiete in die Planungen mit einzubeziehen, auch wenn diese nicht der Gemeinde gehören – also in privatem Eigentum sind. 1,8% der Landesfläche bedeutet für Weissach 40 HA. Dabei muss berücksichtigt werden, dass dort wo Windpotentiale sind, ein zusätzlicher Ausgleich geschaffen werden muss Wir stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu, die kleineren Gebiete BB 30 und BB 31, rd. 58 HA als Vorranggebiete herauszunehmen, um die Umzingelung zu vermeiden, aber auch, da es sich im Hinblick auf die Natur um sehr sensible Gebiete handelt. Wir lehnen es jedoch ab, als Ausgleich dafür dem Regionalverband eine Fläche von ca 235 HA auf der gegenüberliegenden Seite von Weissach, dem Hühnerberg als Vorranggebiet anzubieten. Entgegen der Verwaltung sehen wir die Schutzziele mit Windkraftanlagen auf FFH Gebieten nicht als vereinbar an. FFH-Gebiete sind Schutzgebiete mit einer hohen Wertigkeit, sonst hätten Sie diesen Schutzstatus nicht. Die Ausweisung führt zu einer Gesamtfläche von rd. 335 HA – was rd. 15% unserer Gesamtfläche entspricht. – und besteht nahezu ausschließlich aus Waldflächen. Dies können wir nicht mittragen. Es ist das einzige, großflächig, zusammenhängende, weitgehend noch intakte Waldgebiet auf unserer Gemarkung. – das damit zerstückelt wird. – Es handelt sich ausschließlich um FFH-Gebiet. – Es handelt sich ausschließlich um Waldfläche und würde eine großflächige Waldvernichtung bedeuten, – Es ist ein sehr attraktives und beliebtes Naherholungsgebiet der Weissacher Bürger*innen. – und es führt nach unserer Meinung gerade zu der nicht gewünschten Umzingelung für Weissach, da nämlich nicht nur der Südwestliche Bereich sondern auch noch der gesamte nordwestliche Bereich für Windkraftanlagen miteinbezogen wird. Wir teilen die Meinung der Verwaltung nicht, das Maximale an Flächen auszuweisen um die größtmögliche Flexibilität und Freiheit zu haben. Es ist zu befürchten, dass auch für FFH Gebiete Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, um das Flächenziel zu erreichen – dies wurde auch schon so kommuniziert. Das ist uns zuviel! Das Gebiet LB 05 als Vorranggebiet zu belassen, tragen wir mit, da sich diese Waldfläche bereits in einem sehr schlechten Zustand befindet. Mit dem Vorranggebiet BB 32 sind wir einverstanden, und schlagen in diesem Gebiet vor, zwei interkommunale Windparks zu errichten. Das auszuweisende Vorranggebiet BB32 und LB 05 sowie hinzukommende Nicht-Waldflächen ergeben in etwa eine Fläche von ca. 207 HA umfassen. Das sind 9,3% unserer Gesamtfläche. Dies entspricht rd. dem fünffachen der zwingend auszuweisenden 40 HA. Wir denken das ist mehr als genug und wir müssen dem Regionalverband nicht zusätzlich die wertvollen FFH-Gebiete freiwillig andienen. Auf diesen Flächen lassen sich nach unserem dafür halten die erforderlichen Windkraftanlagen errichten. Einem anzustrebenden Ziel, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine maximale Anzahl von Windrädern zu bauen, um möglichst hohe Einnahmen zu generieren, folgen wir nicht. Wir sind der Meinung, dass damit unsere Gemeinde Ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Download der Stellungnahme